Aktuell
Integrierte Versorgung nach §§ 140a ff. SGB V
Das GMG setzt neue Anreize zum Abschluss von Integrationsverträgen
Mit dem GMG wurde die Integrationsversorgung in ihrer ursprünglichen Form nicht nur von juristischen und organisatorischen Hemmnissen befreit, sondern auch die Bereitschaft zum Abschluss von Integrationsverträgen, nicht zuletzt durch die Anschubfinanzierung gefördert.
Die Gebera unterstützt alle Leistungserbringer, die sich durch die mit der Integrationsversorgung sich bietenden Möglichkeiten eine langfristige strategische Position sichern wollen, bei der Erarbeitung und Umsetzung von Integrationskonzepten sowie beim Abschluss von Integrationsverträgen.
